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Deutschland darf von türkischen Bürgern, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, keinen Sprachtest mehr verlangen.
Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Er sah in der Sprachtest-Erfordernis einen Verstoß gegen die sogenannte Stillhalte-Klausel zwischen der EU und der Türkei aus dem Jahr 1970. Diese Klausel verbietet die Einführung neuer Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit.
Im konkreten Fall hatte die Deutsche Botschaft in Ankara einer Türkin ein Visum verweigert, weil sie als Analphabetin nicht über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügt. Sie konnte damit nicht zu ihrem Mann nach Deutschland ziehen.
(inforadio.de 10.07.2014)